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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 18. Mai 2026

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen, die Bralenmorai (Siemensstraße 2-50, 53121 Bonn) gegenüber ihren Auftraggebern erbringt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Bralenmorai stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

A. Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

A.1 Angebote und Auftragserteilung

Angebote von Bralenmorai sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Beratungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot von Bralenmorai annimmt oder wenn Bralenmorai eine Auftragsbestätigung ausstellt.

Beratungsvertrag: Ein Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, durch den sich Bralenmorai zur Erbringung von Beratungsleistungen verpflichtet. Der Berater schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen.

A.2 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Bralenmorai erbringt Beratungsleistungen im Bereich Direktvertrieb für Käsereien und Hofmolkereien, insbesondere in den Bereichen Produktentwicklung, Hygienerecht, Verkaufsgestaltung, Preiskalkulation und Lieferservice. Die Leistungsbeschreibungen auf der Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information.

A.3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bralenmorai alle für die Durchführung der Beratung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Bralenmorai.

B. Vergütung und Zahlungsbedingungen

B.1 Honorar

Die Vergütung richtet sich nach dem im jeweiligen Angebot vereinbarten Honorar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Bralenmorai umsatzsteuerpflichtig ist.

Honorar: Die vereinbarte Vergütung für erbrachte Beratungsleistungen. Das Honorar kann als Stundensatz, Tagessatz oder als Pauschalpreis für ein definiertes Leistungspaket vereinbart werden.

B.2 Fälligkeit und Zahlungsverzug

Rechnungen von Bralenmorai sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist Bralenmorai berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

B.3 Reisekosten

Reise- und Übernachtungskosten, die im Rahmen von Vor-Ort-Beratungen entstehen, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, sofern nicht im Angebot anders vereinbart. Fahrtkosten werden nach dem jeweils gültigen steuerlichen Kilometersatz abgerechnet.

C. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

C.1 Vertrauliche Informationen

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Vertrauliche Informationen: Alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Dazu gehören insbesondere Betriebsgeheimnisse, Rezepturen, Kundendaten und Kalkulationsgrundlagen.

C.2 Ausnahmen

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine der Parteien dagegen verstoßen hat, die der empfangenden Partei bereits vor der Übermittlung bekannt waren, oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offenbart werden müssen.

D. Haftung

D.1 Haftungsumfang

Bralenmorai haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bralenmorai nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Kardinalpflichten: Wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

D.2 Haftungsausschluss

Bralenmorai übernimmt keine Haftung dafür, dass die im Rahmen der Beratung erarbeiteten Empfehlungen zu einem bestimmten wirtschaftlichen Erfolg führen. Beratungsleistungen sind Dienstleistungen im Sinne des BGB; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

E. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von Bralenmorai erstellten Konzepte, Dokumente, Berichte und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Bralenmorai.

F. Laufzeit und Kündigung

Beratungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im Angebot keine andere Laufzeit vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

G. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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